Mitwirkung mit Wirkung
Was macht eine gute Schule aus? – Mit dieser Frage werden sich Eltern im Laufe des Schullebens ihrer Kinder immer wieder auseinandersetzen müssen. So einfach diese Frage auch scheint, so vielfältig und komplex werden die Antworten darauf sein.
Die Schule vorrangig als Bildungsstätte zu verstehen, würde dieser Frage wohl kaum gerecht werden. Als Eltern, insbesondere als Vertreter der Elternschaft gehen wir von der Vorstellung aus, dass die Schule ein Ort von vielfältigen Bildungs- und Gestaltungsprozessen sein muss, ein Ort, der von der Interaktion zwischen Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern lebt, mit dem Ziel, die individuellen Interessen und Stärken der Schüler*innen zu entwickeln und fördern und so die Persönlichkeit eines jeden Schülers zu unterstützen. Hierzu bedarf es grundsätzlich des Zusammenwirkens zwischen Elternhaus und Schule.
Die Grundlagen für das Zusammenwirken zwischen Elternhaus und Schule auf der Ebene der Pflegschaft
Die Schulpflegschaft des Gymnasium Odenthal setzt sich aus den gewählten Vertreter*innen der einzelnen Klassenpflegschaften (Klasse 5-9) und den Jahrgangsstufen (EF, Q1, Q2) zusammen. Sie ist eine Interessenvertretung der Eltern, deren Aufgabe es ist, in einem vertrauensvollen, konstruktiven Miteinander zwischen Schulleitung, Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen zu agieren. Sie tut dies auf einer gesetzlichen Grundlage, die in § 72 SchulG NRW geregelt ist. Dort heißt es im zweiten Abschnitt:
(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
Demzufolge versteht sich die Schulpflegschaft am Gymnasium Odenthal als konstruktiv arbeitendes Mitwirkungsorgan, das Ideen und Wünsche seitens der Eltern und deren Kinder an die Schulleitung und das Kollegium heranträgt, zur Diskussion stellt und ggf. zur Umsetzung beiträgt. Auf diese Weise kann die Schulpflegschaft Einfluss auf die Bildungs- und Erziehungsarbeit nehmen und diese mitwirkend unterstützen. Als eigenständiges Gremium kann sie sich auch ohne Schulleitung zu Sitzungen treffen.
In der Regel finden in einem Schuljahr zwei Sitzungen mit allen Elternvertretern statt (1. Sitzung am Schuljahresanfang, 2. Sitzung nach den Halbjahreszeugnissen), zu denen die Vorsitzenden der Schulpflegschaft einladen. Auch die Schulleitung wird zu diesen Sitzungen eingeladen, damit Eltern ein umfassendes Bild zum Stand des aktuellen wie geplanten Schullebens erhalten und die Schulleitung ihrerseits den Diskussionsprozess innerhalb der Elternvertreter unmittelbar erfährt.
Die Schulpflegschaft wählt aus ihren Reihen zu Beginn eine jeden Schuljahres zwei Elternvertreter [Vorsitzende(r) und Stellvertreter(in)], die als kommunikative Schnittstelle zwischen Eltern und Schule, aber auch zwischen den einzelnen Klassenpflegschaften tätig werden.
Als gewählte Mitglieder nehmen die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft an den Sitzungen der Schulkonferenz teil, so dass die in der Schulpflegschaft erörterten Themen auch hier unmittelbar zur Sprache kommen.